Arbeits-Reisemedizin Zentrum B2G Neu-Ulm

Herzlich willkommen!

Seit mehr als 40 Jahren sind wir von zahlreichen regionalen und überregional tätigen Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen mit der Arbeitsmedizinischen Betreuung ihrer Mitarbeiter beauftragt. Wir sind stolz auf das überwältigende Vertrauen, das uns in all den Jahren von unseren Auftraggebern entgegengebracht wurde.

Die Nachfrage nach betriebsmedizinischen Leistungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, so dass wir uns entschlossen haben ab 2017 diesen Bereich aus unserer Gemeinschaftspraxis „Hausärzte im A4“, Augsburgerstraße 4, 89231 Neu-Ulm auszugliedern und als Arbeits-Reisemedizin Zentrum B2G Neu-Ulm neu zu organisieren. Sie finden uns in neuen großzügigen und technisch bestausgestatteten Räumen in Neu-Ulm Stadtteil Wiley Süd in der Edisonallee 25.

Die Praxis ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen, kostenfreie Parkplätze stehen zur Verfügung. (Anfahrt)

Wenn Sie an unseren Arbeitsmedizinischen Leistungen interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

 

Die Arbeitsmedizinische Betreuung – was ist das?

Unsere Leistungen:

  • Betriebsmedizinische Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Allgemeine und spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Einstellungsuntersuchungen, Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen (z.B. Feuerwehr)
  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen für Führerscheinklassen C, CE, D, DE, auch Bus, Taxi, LKW-Führerschein
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement SGB IX § 84
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, Durchführung von Gesundheitstagen
  • Reisemedizinische Beratung bei Tätigkeiten im Ausland incl. Schutzimpfungen, Gelbfieberimpfstelle
  • Unterstützung bei Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
  • Gefährdungsanalysen im Betrieb
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung, Sportbootführerschein
  • Untersuchungen und Belehrungen für Mitarbeiter im Lebensmittelbereich, Küchen etc. (Infektionsschutzgesetz gem. §43 Abs. 1)
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen
  • Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Strahlenschutzuntersuchungen

 

Untersuchungen in unserer Praxis bzw. in Ihrem Unternehmen

  • Hörtest (Audiometrie)
  • Sehtest, auch für Bildschirmarbeitsplätze
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
  • Dämmerungssehtest
  • Ruhe-EKG, Belastungs-EKG
  • Lungenfunktion
  • Alle G-Untersuchungen (Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen)
  • Blut- und Urinanalysen
  • Untersuchung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz

 

Wie ist die Arbeitsmedizinische Betreuung gesetzlich geregelt?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) formuliert die Grundstandards des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gibt den gesetzlichen Rahmen im Bereich der Vorsorge bei definierten Tätigkeiten mit potentiellen beruflichen Gesundheitsgefährdungen vor.

Zahlreche Rechtsvorschriften regeln und bestimmen die Durchführung von Arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Vorsorgen, z.B. ArbZG (Arbeitszeitgesetz), StSchV (Strahlenschutzverordnung), FeV (Fahrerlaubnisverordnung), RöV (Röntgenverordnung), JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz).

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beschreibt in § 3 die Pflichten und Aufgaben des Betriebsarztes.

 

Arbeitsmedizin hält Ihre Mitarbeiter gesund

Der Betriebsarzt hat im Rahmen der Arbeitsmedizin die Ursache arbeitsbedingter Erkrankungen zu erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. Er beobachtet Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Unternehmen, durch regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten kennt er die Arbeitsplätze. Der Betriebsarzt belehrt die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Arbeits- und Gesundheitsschutz.

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